NEUIGKEITEN



Individuelles Lernen, einheitliche Abschlussprüfungen - Wie funktioniert das?


An der Gemeinschaftsschule kann jede Schülerin und jeder Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen arbeiten. Die folgenden drei Niveaustufen werden in jedem Fach angeboten:

grundlegendes Niveau (entspricht dem der Hauptschule/Werkrealschule)
mittleres Niveau (entspricht dem der Realschule)
erweitertes Niveau (entspricht dem des Gymnasiums)

Bis einschließlich Klasse 8 kann in unterschiedlichen Fächern auf unterschiedlichen Niveaustufen gearbeitet werden. Zum Beispiel kann ein mathematisch begabtes Kind, das aber in Deutsch noch nicht auf gymnasialem Niveau arbeiten könnte, in Mathematik auf der erweiterten Niveaustufe und in Deutsch auf einer anderen Niveaustufe arbeiten. Dadurch hat die Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schularten einen großen Vorteil insbesondere für die Kinder, deren Leistungen nach Ende der Grundschulzeit nicht in allen Fächern gleich sind.

Die Schülerinnen und Schüler schreiben die Kompetenznachweise (Tests, Klassenarbeiten) auf ihrer jeweiligen Niveaustufe. In den Zeugnissen wird für jedes Fach angegeben, auf welcher Niveaustufe die Leistungen erbracht wurden.

Die Abschlussprüfungen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur) sind die gleichen wie die Abschlussprüfungen, die an den Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen bzw. Gymnasien durchgeführt werden. Da alle Prüfungsfächer einer Abschlussprüfung auf der gleichen Niveaustufe geprüft werden, entscheiden die Erziehungsberechtigten Ende Klasse 8, auf welcher Niveaustufe ihr Kind ab Klasse 9 in allen Fächern arbeiten soll. Erst zu diesem Zeitpunkt entscheiden die Erziehungsberechtigten also, welches Bildungsziel angestrebt werden soll (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur). Dies ist ein weiterer Vorteil der Gemeinschaftsschule, denn vor der Einführung der Gemeinschaftsschule mussten die Erziehungsberechtigten diese Entscheidung bereits am Ende der Grundschulzeit treffen.

Die Lehrerinnen und Lehrer beraten auf Grundlage von Diagnosearbeiten und Beobachtungen, auf welcher Niveaustufe die Schülerinnen und Schüler arbeiten sollten. Die Entscheidung treffen aber immer die Erziehungsberechtigten. In den Klassen 5 bis 8 kann die gewählte Niveaustufe jederzeit der beobachteten Entwicklung entsprechend geändert werden.

Bis zum 1. Mai entscheiden die Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Versetzungs- bzw. Prüfungsordnung abschließend mit ihrem Kind in Klasse 8, ob es in Klasse 9 den Hauptschulabschluss und/oder sie entscheiden in Klasse 9, ob es in Klasse 10

den Hauptschulabschluss ablegen oder
den Realschulabschluss anstrebt oder
auf gymnasialem Niveau lernen soll.

Die Schullaufbahnentscheidung wird in Klasse 8 und in Klasse 9 verbindlich getroffen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:

Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums, sofern eine zweite Fremdsprache in Klasse 6 gewählt wurde
Übergang an berufliche Gymnasien bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen oder in ein Berufskolleg
Übergang in die berufliche Ausbildung.


Neuigkeiten